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Trägerwechsel (FAQ)

Seit 2010 ist der Elternverein Großenmeer-Oldenbrok e.V. seitens der Gemeinde beauftragt die Kindertagesstätten in den Ortschaften Großenmeer und Oldenbrok zu führen.

 

Die Verwaltung der Gemeinde Ovelgönne möchte diesen Trägervertrag kündigen. Am 25. April 2023 wurden die Leitungskräfte, die Geschäftsführung und der Vorstand darüber in Kenntnis gesetzt. Am 27. April 2023 wurden die Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätten informiert.  Der zuständige Ausschuss für Bildung und Familie hat am 26. April 2023 der Verwaltungsvorlage einstimmig zugestimmt und damit dem Rat empfohlen, den Beschluss entsprechend zu fassen. Der Rat der Gemeinde Ovelgönne wird am 08. Mai 2023 darüber beschließen. Bei einer Zustimmung zur Verwaltungsvorlage würde dann vor Ende des aktuellen Kindergartenjahres die Kündigung ausgesprochen werden. Die Kündigung wird dann zu Beginn des Kindergartenjahres 2024/25 wirksam. 

Die Trägerschaft wird aufgrund des Rats-Beschlusses vom 13. Juni 2024 für das Kindergartenjahr 2024/25 weiterhin vom Elternverein übernommen.

 

In der Zwischenzeit wird die Gemeinde die Trägerschaft ausschreiben. Sollte sich kein geeigneter Träger finden, wird die Gemeinde Ovelgönne die Trägerschaft übernehmen. Die Gemeinde ist daran interessiert, alle Beschäftigten bei diesen Prozess mitzunehmen.

Änderungen wird es bei den Betreuungszeiten und des Angebotes aufgrund des Trägerwechsel nicht geben.

 

Die Eltern erhalten in naher Zukunft Informationen. Im Formular (Fragen zum Trägerwechsel) können Eltern, die Mitarbeiterinnen und auch Andere nicht direkt betroffenen Fragen stellen, die dann hier nacheinander aufgeführt und beantwortet werden. Mittels diesem Formular kann man Fragen auch anonym an uns stellen. Die Angabe des Namens und/oder der Email ist freiwillig.

 

Die Verwaltungsvorlagen aus dem Ausschuss für Bildung und Familie vom 26. April 2023:

Beschlussvorlage über die Kündigung des Vertrages

Beschlussvorlage für die Ausschreibung

 

Am 08. Mai 2023 hat der Rat der Gemeinde Ovelgönne die Beschlussvorlagen einstimmig verabschiedet.

 

Grober Zeitplan

Die Trägerschaft wird aufgrund des Rats-Beschlusses vom 13. Juni 2024 für das Kindergartenjahr 2024/25 weiterhin vom Elternverein übernommen.

 

FAQ

Bleiben die Qualitätsstandards in den Kindertagesstätten erhalten? Ist der Einsatz der dritten Kraft in der Krippe auch künftig gesichert?

Diese Frage kann mit einem klaren „JA“ beantwortet werden. Bereits am 25.09.2012 beschloss der Rat der Gemeinde in seiner 9. Sitzung folgendes:

"Die Forderung der Erzieherinnen und der Eltern, in den Krippen der Kindertagesstätten eine weitere Kraft einzustellen, wird seitens der Gemeinde unterstützt. Zuständig für die Kindertagesstätten in der Gemeinde sind die örtlichen Träger (Kirchengemeinde Vier Kirchen Ovelgönne und Elternverein Großenmeer-Oldenbrok e. V.). Von den Eltern der Kindertagesstätte Nordlicht, Großenmeer, ist eine Unterschriftenliste über die Forderung, eine 3. Kraft für die Krippe einzustellen, übergeben worden. Die Situation in den Krippen ist bekannt. Dieses Thema wurde im Kreisverband des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes erörtert. Solange es keine gesetzliche Regelung für die Einstellung einer dritten Kraft für die Krippe gibt, handelt es sich um eine freiwillige Ausgabe der Gemeinde."

Seit 2012 werden von der Gemeinde Ovelgönne die sogenannten Drittkräfte finanziert, wenn in der Krippengrupppe mehr als 10 Kinder in den Gruppen sind. Somit soll ein Personalschlüssel von 1:5 immer gewährleistet sein.

Erst 2015 hat das Land auf die Forderung der Eltern und Interessenverbände, der Städte und Gemeinden reagiert. Ab dem 1. Januar 2015 finanziert das Land eine dritte Fach- oder Betreuungskraft in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen.

Gesetzlich verpflichtend ist es ab dem 1. August 2025 in jeder Krippengruppe, in der elf oder mehr Plätze belegt sind, während der gesamten Kernzeit zusätzlich eine dritte Kraft einzustellen.

Bis zum 31. Juli 2025 ist der Einsatz einer Drittkraft aber auch nicht verpflichtend, sondern freiwillig.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Gemeinde über den gesetzlichen Standard hinaus seit 2012 die Drittkraft in der Krippe unter den o.g. Voraussetzungen fördert. Erst seit 2015 erhält die Gemeinde eine Finanzierung durch das Land.

Ein Kriterium bei der Vergabe der Trägerschaft im kommenden Jahr ist die Besitzstandswahrung; also die Beibehaltung u.a. von Qualitätsstandards.

 

 

Der Vorstand des Elternvereins hat einen Elternbrief versandt, darin stand: „Ein großes Ziel, die Einrichtung einer Krippengruppe in Oldenbrok, konnte trotz vieler Gespräche und Vorplanungen nicht umgesetzt werden. Hier war die Zeit politisch noch nicht „reif“.

1.) Hat der Vorstand des Elternvereins „Großenmeer-Oldenbrok“ e.V. auf Grund eines Beschlusses der Mitgliederversammlungen einen Antrag beim Rat der Gemeinde Ovelgönne gestellt der ablehnt wurde?

2.) Wird ein neuer Träger der Kita „Sonnenblume“ in Oldenbrok eine Krippe einrichten?

Zu 1.) Nein, es wurde dem Rat der Gemeinde Ovelgönne zu keinem Zeitpunkt ein Antrag vom Träger vorgelegt. Das Thema wurde daher nicht politisch behandelt.

Zu 2.) Nein, ein freier Träger kann keine Krippe ohne weiteres einrichten. Grundsätzlich ist der Träger der Jugendhilfe (Landkreis Wesermarsch) für die Bedarfsplanung zuständig. Ein freier Träger kann der Kommune, für die er tätig ist, einen Bedarf melden. Der Träger der Jugendhilfe ermittelt jedoch die benötigten Betreuungsplätze für Kinder von 0 – 14 Jahren. Zeichnet sich ab, dass es in einer Stadt oder Gemeinde nicht ausreichend Plätze gibt, tritt der Landkreis an die Kommune heran. Dies ist gesetzlich im Niedersächsischen Kindertagesstätten Gesetz in §21 geregelt.

Besteht dann ein ausgewiesener Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen muss die Gemeinde weitere Plätze schaffen. Dies kann sie z.B. in einer vorhandenen Einrichtung mit dem örtlichen Träger machen oder aber eine neue Einrichtung schaffen, für die dann die Trägerschaft ausgeschrieben werden muss.

Für die Ortslage Oldenbrok wurde vom Landkreis Wesermarsch noch nie ein zusätzlicher Bedarf für eine Krippe ermittelt.

Der Landkreis Wesermarsch und das Land Niedersachsen fördern hier eine Großtagespflegestelle mit 8 Plätzen und weitere selbständige Kindertagespflegepersonen. Die Großtagespflegestelle feiert in diesem Jahr ihr 10-jähriges Bestehen. In § 24 SGB VIII ist ein Wunsch und Wahlrecht der Eltern verankert. Die Eltern sollen zwischen der Betreuung ihrer Kinder in einer Kinderkrippe oder bei einer Kindertagespflegeperson wählen können. Der Träger der Jugendhilfe, der Landkreis Wesermarsch, ist verpflichtet dieses Angebot zu schaffen und vorzuhalten. Er hat somit seinen rechtlichen Auftrag erfüllt.

 

Hallo! Bei dem groben Fahrplan wird angegeben, dass am 7.9. Ausschuss Bildung und Familie stattfindet und auf dieser über die Beschlussvorgabe beraten werden soll. Diese Sitzung scheint laut Kalender nicht stattzufinden. Kann dennoch bei der Ratssitzung im Oktober darüber abgestimmt werden? Ist der Wechsel der Trägerschaft im nächsten Jahr noch realisierbar?

Antwort: Die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Familie findet am 07.09.2023 wie geplant statt, allerdings wird diese nichtöffentlich abgehalten werden, da in dieser Sitzung rechtliche Angelegenheiten beraten werden, die vertraulich behandelt werden müssen, um die Integrität des Verfahrens zu wahren. Der Rat der Gemeinde Ovelgönne wird in seiner Sitzung am  10. Oktober 2023 einen Beschluss zum weiteren Vorgehen fassen. Ein Wechsel der Trägerschaft ist daher im kommenden Jahr realisierbar.