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Kriterien für die Beurteilung von nicht privilegierten Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Wer in Photovoltaik-Freiflächenanlagen investieren möchte, muss sich an bestimmte Kriterien halten. Diese hat unsere Gemeinde in einem Kriterienkatalog zusammengefasst. 

 

Hier geht's zum Kriterienkatalog der Gemeinde Ovelgönne. 

 

Hinweis: Der Kriterienkatalog kommt auch bei der Beantragung von Flächen mit Agri-Photovoltaikanlagen zur Anwendung.

 

Hier geht's zu den Bestimmungen des Landkreises Wesermarsch

Regionales Energiekonzept Freiflächenphotovoltaikanlagen - Landkreis Wesermarsch

 

Ansprechpartner bei der Gemeinde Ovelgönne

Bauamt

Holger Meyer 

04480 8245

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Ovelgönne
Mo, 17. Juni 2024

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