Kriterien für die Beurteilung von nicht privilegierten Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Wer in Photovoltaik-Freiflächenanlagen investieren möchte, muss sich an bestimmte Kriterien halten. Diese hat unsere Gemeinde in einem Kriterienkatalog zusammengefasst.
Hier geht's zum Kriterienkatalog der Gemeinde Ovelgönne.
Hinweis: Der Kriterienkatalog kommt auch bei der Beantragung von Flächen mit Agri-Photovoltaikanlagen zur Anwendung.
Hier geht's zu den Bestimmungen des Landkreises Wesermarsch
Regionales Energiekonzept Freiflächenphotovoltaikanlagen - Landkreis Wesermarsch
Ansprechpartner bei der Gemeinde Ovelgönne
Bauamt
Holger Meyer
04480 8245