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Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) 2024

Im Verlauf des Jahres 2024 finden wieder Haushaltsbefragungen in unserer Gemeinde statt. 

 

Jedes Jahr wird 1% der Bevölkerung in Deutschland für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt, so auch im Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) für das Land Niedersachsen. Beim Mikrozensus handelt es sich um die „kleine Volkzählung“, eine repräsentative und gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik. Ziel des Mikrozensus ist es, Daten zur Bevölkerungsstruktur und zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Bevölkerung zu erheben. So werden teilnehmende Personen zu Familie und Lebenspartnerschaft, Beruf und Ausbildung, aber auch zu Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit befragt. Auch die Internetnutzung und die Lebensbedingungen sowie die Wohnsituation oder das Krankenversicherungsverhältnis der Bevölkerung sind für den Mikrozensus von Interesse.

 

Bedeutung des Mikrozensus

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, so zum Beispiel der Erkenntnis von sozialen Problemen in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (z.B. Kinder, kranke oder ältere Menschen, Erwerbslose u.a.m.).

 

Wie wird ausgewählt?

Für die Befragung wird in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren 1% aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Dieses Zufallsprinzip bei der Auswahl ist entscheidend dafür, dass aus den Angaben von nur 1% der Bevölkerung auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden Verhältnisse geschlossen werden kann. Stichprobenergebnisse sind aber nur dann zulässig, wenn die Auswahlanordnung genau eingehalten wird; so kann Ihr Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden: Ihre Mitarbeit ist erforderlich.

 

Zu welchen Themen werde ich befragt?

Im Mikrozensus gibt es verschiedene Erhebungsteile. Das Kernprogramm erfragt Angaben zum Haushalt und zu den einzelnen Personen. Die Fragen umfassen außerdem die Themenbereiche Einkommen, Erwerbstätigkeit, Schul-, Aus- und Weiterbildung sowie Wohnsituation, Altersvorsorge und Kindertagesbetreuung. Das Kernprogramm erhält jeder teilnehmende Haushalt.

Die Erhebungsteile zur Arbeitsmarktbeteiligung, zu Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Internetnutzung sind jeweils nur von einem Teil der Haushalte zu beantworten. In diesen einzelnen Erhebungsteilen werden die unterschiedlichen Themenbereiche, also unter anderem Erwerbstätigkeit, Weiterbildung und Arbeitssuche, Einkommen und Wohnsituation sowie Häufigkeit, Art und der Zweck der Internetnutzung, vertieft.

 

Keine Befreiung von der Auskunftspflicht

Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist.

 

Woran erkenne ich eine/n Erhebungsbeauftrage/n des LSN?

Die Erhebungsbeauftragten des LSN werden sorgfältig ausgewählt und geschult. Ihre Rechte, Pflichten und ihr Einsatz sind in §12 des Mikrozensusgesetzes (MZG) in Verbindung mit §14 des Bundesstatistikgesetzes (BstatG) gesetzlich geregelt. Sie verfügen über einen amtlichen Erhebungsbeauftragtenausweis, der in Verbindung mit dem amtlichen Personalausweis gültig ist. Im Zweifelsfall können sich Auskunftspflichtige jederzeit die Ausweise zeigen lassen. Wie auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LSN sind die Erhebungsbeauftragten zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen die Wohnung eines Haushalts nur mit der Zustimmung der auskunftspflichtigen Personen betreten.

 

Pflicht zur Geheimhaltung, Daten ausschließlich Rohmaterial für die Hochrechnung

Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht Ihrer Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet. In die Aufbereitung der Daten gehen — vollkommen anonym — nur noch die von Ihnen gemachten Angaben ein. Diese sind unverzichtbares „Rohmaterial" zur Ermittlung der hochgerechneten Ergebnisse. Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und damit auf die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich. Es kommt auf jede Auskunft an, auch auf die der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger

Bei dem geringen Stichprobenumfang wird jede Auskunft benötigt, wenn die hochgerechneten Ergebnisse die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln sollen. Bei nicht mehr Erwerbstätigen, besonders bei älteren Personen, fallen umfangreiche Fragenblöcke weg, eua zur gegenwärtigen Erwerbstätigkeit und zur Arbeitssuche.

 

Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie in der beigelegten Kurzinformation sowie auf den Internetseiten des LSN (www.statistik.niedersachsen.de/mikrozensus). Dort sind auch Musterfragebögen, Gesetzesgrundlagen usw. abrufbar. Informationen des Statistischen Bundesamtes zum Mikrozensus und dessen Methodik finden Sie unter www.mikrozensus.de sowie auf www.destatis.de.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Ovelgönne
Mi, 13. März 2024

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