Neue Fördermöglichkeit für Kleinstprojekte
Seit diesem Jahr gibt es über die neue ZILE-Richtlinie einen weiteren Fördertatbestand in der Dorfentwicklung – die Kleinstprojekte.
Diese sind vor allem für Vereine oder Initiativen interessant, die oft wegen des geringen Umfanges eines Projektes nicht berücksichtigt werden.
Über den neuen Fördertatbestand können investive Ausgaben im Gebiet des Dorfentwicklungsplanes „vom Nordpol bis zum Salzendeich“, welche die üblichen Förder-Tatbestände der ZILE-Richtlinien im Bereich der Dorfentwicklung unterstützen und der Dorfgemeinschaft zugutekommen mit Förderungen von bis zu 2500,- Euro unterstützt werden.
Nähere Infos und Details gibt es hier im Info-Flyer.
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei
Christiane Brümmer
E-Mail:
Telefon: 04480 8242